Ergotherapie – Informationen für Patientinnen und Patienten
So erhalten Sie eine Behandlung
Sprechen Sie zunächst mit Ihrem behandelnden Arzt.
Er prüft, ob eine ergotherapeutische Behandlung medizinisch notwendig ist.
Liegt eine Indikation vor, stellt er Ihnen ein Rezept aus (Heilmittelverordnung 18).
Mit diesem Rezept können Sie eine Praxis Ihrer Wahl aufsuchen und dort behandelt werden.
Anerkennung durch Krankenkassen
Meine Leistungen sind von allen deutschen Krankenkassen und Berufsgenossenschaften anerkannt. Das bedeutet: Sie können mit einem gültigen Rezept direkt bei mir behandelt werden.
Kosten und Zuzahlung
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen den größten Teil der Behandlungskosten.
Gesetzlich Versicherte zahlen lediglich:
10 € Rezeptgebühr
+ 10 % des gesamten Rezeptwertes als Eigenanteil
Noch Fragen?
Wenn Sie weitere Informationen wünschen oder unsicher sind, sprechen Sie uns gerne direkt an – wir beraten Sie ausführlich.