Ergotherapie – Informationen für Patientinnen und Patienten

So erhalten Sie eine Behandlung

  • Sprechen Sie zunächst mit Ihrem behandelnden Arzt.

  • Er prüft, ob eine ergotherapeutische Behandlung medizinisch notwendig ist.

  • Liegt eine Indikation vor, stellt er Ihnen ein Rezept aus (Heilmittelverordnung 18).

  • Mit diesem Rezept können Sie eine Praxis Ihrer Wahl aufsuchen und dort behandelt werden.

Anerkennung durch Krankenkassen

Meine Leistungen sind von allen deutschen Krankenkassen und Berufsgenossenschaften anerkannt. Das bedeutet: Sie können mit einem gültigen Rezept direkt bei mir behandelt werden.

Kosten und Zuzahlung

  • Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen den größten Teil der Behandlungskosten.

  • Gesetzlich Versicherte zahlen lediglich:

    • 10 € Rezeptgebühr

    • + 10 % des gesamten Rezeptwertes als Eigenanteil

Noch Fragen?
Wenn Sie weitere Informationen wünschen oder unsicher sind, sprechen Sie uns gerne direkt an – wir beraten Sie ausführlich.